Corona-Hinweise
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Corona-Regelbetrieb an der Klaus-Harms-Schule.
Aufhebung der Absonderungspflicht
Die Landesregierung hat entschieden, dass ab Donnerstag, 17.11.2022 bei einer Corona-Infektion keine Verpflichtung zur Absonderung mehr besteht.
Was diese neue Regelung für die Schulen bedeutet, lesen Sie im Elternbrief des Schulleiters.
Start ins Schuljahr 2022-2023
Freitag, 12.08.2022
Informationen zum Schulstart ins SJ 2022-2023
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Sehr erfreulich ist, dass wir in diesem Schuljahr unter weitgehend normalen Bedingungen starten können. Es gelten laut Ministerium noch weiterhin folgende Basisschutzmaßnahmen in den Schulen:
- Es gilt der Schnupfenplan, laut dem Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, ihre Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen sollen.
- Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht für 5 Tage. Sog. Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilnehmen.
- Es gilt auch weiterhin die Hygienempfehlung, wonach z. B. freiwillig jede einzelne Person für sich entscheiden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer MNB im Einzelfall als Schutzmaßnahme zur Anwendung kommen.
- Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften.
- Schließlich gilt der Beurlaubungserlass weiter, so dass insbesondere vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, im Einzelfall unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen befristet vom Präsenzunterricht beurlaubt werden können.
Ich wünsche Ihnen und Euch einen guten Start am Montag.
Viele Grüße
Thomas Hellmuth